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Zusatzbeitrag zahlen oder Prämie kassieren

Trotz Gesundheitsfonds: Kassen-Kosten können unterschiedlich ausfallen

Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, falls die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Wenn sie gut wirtschaften, werden sie Überschüsse als Prämie an ihre Versicherten auszahlen. Der "kassenindividuelle Zusatzbeitrag" wird zu einem wichtigen Unterscheidungsmerkmal der gesetzlichen Krankenkassen.





Entsteht bei einer Krankenkasse eine Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds, müssen Versicherte einen Zusatzbeitrag bezahlen. Für Kinder und mitversicherte Partner gibt es keine Zusatzbeiträge. Bei Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern übernimmt das Grundsicherungs- oder Sozialamt auch den Zusatzbeitrag. Zum Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 hat keine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhoben.

 

Liste: Krankenkassen mit Zusatzbeitrag
KrankenkasseZusatzbeitrag
Gemeinsame BKK Köln (GBK Köln)8 Euro je Monat seit Juli 2009, Erhöhung auf 1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens seit 1.1.2010
BKK Publik - Partner der BKK Salzgitter1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens seit 1.1.2010, höchstens aber 16 Euro
DAKZusatzbeitrag von 8 Euro je Monat seit 1.2.2010
Deutsche BKKZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.2.2010
KKH AllianzZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.3.2010
BKK GesundheitZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.2.2010
BKK Westfalen Lippe1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens seit 1.2.2010, höchstens aber 12 Euro
Novitas BKK (am 1.4.2010 mit der ktpBKK fusioniert)8 Euro pro Monat seit 1.4.2010, Termin der ersten Fälligkeit noch nicht bekannt gegeben
BKK PhoenixZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.1.2010
BKK für Heilberufe1 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens seit 1.1.2010
BKK advitaZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.1.2010
CITY BKK und KRANKE KASSEZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.4.2010
ESSO BKKZusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat seit 1.4.2010

 

Weiterhin erheben drei nicht geöffnete Betriebskrankenkassen einen Zusatzbeitrag. Beitrittsberechtigt sind hier nur Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens und in der Regel der Ehepartner und die familienversicherten Kinder. 8 Euro Zusatzbeitrag werden von der BKK Axel Springer (seit 1.1.2010), der EON BKK (seit 1.3.2010) und der BKK Merck (seit 1.4.2010) erhoben.

Natürlich ist auch der umgekehrte Fall denkbar: Eine Krankenkasse wirtschaftet so gut, dass sie ihren Mitgliedern Prämien auszahlen kann. Dies tun drei Krankenkassen:

 

Prämien: Diese Krankenkassen zahlen Beiträge zurück
KrankenkassePrämie (Beitragsrückzahlung)
Handelskrankenkasse hkk60 Euro jährlich, auch 2010
ALP plus BKKPrämie auch 2010
G+V BKKPrämie von 6 Euro pro Monat

 

Fest steht, dass es eine Obergrenze für den Zusatzbeitrag gibt: kein Versicherter muss mehr als ein Prozent seines Einkommens zahlen ("Härtefallregelung"). Zusatzbeiträge bis zu acht Euro werden ohne Einkommensprüfung erhoben.

Die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds liegt pro Monat bei rund 170 Euro je gesundem Versichertem. Für Versicherte, die teure Behandlungen benötigen, fällt die Zuweisung höher aus. Das Bundesversicherungsamts hat dafür eine Liste mit 50 bis 80 Krankheiten erstellt. Für Versicherte, die an einer dieser Krankheiten leiden, gibt es mehr Geld aus dem gemeinsamen Topf. Reichen die Einnahmen trotzdem nicht zur Deckung der Kosten aus, muss die Kasse von ihren Versicherten den Zusatzbeitrag verlangen.

 

Der acht Euro-Trick
Gesetzlich Krankenversicherte mit einem Einkommen unter 800 Euro fahren am besten mit Krankenkassen, die entweder keinen Zusatzbeitrag erheben oder deren Zusatzbeitrag über acht Euro liegt. Denn bei einem Zusatzbeitrag der höher als acht Euro angesetzt ist, muss die Krankenkasse das Einkommen prüfen und dann den Beitrag auf 1 Prozent des Einkommens begrenzen. Wer 500 Euro verdient, zahlt auch bei einem Zusatzbeitrag von 20 Euro nur fünf Euro. Liegt der Zusatzbeitrag dagegen bei acht Euro, wird das Einkommen nicht geprüft und jeder Versicherte zahlt genau diese acht Euro.

Auch die Krankenkassen kann das in Bedrängnis bringen. Wenn in einer Krankenkasse besonders viele Geringverdiener vertreten sind und die von der Überforderungsklausel Gebrauch machen, muss sie den Zusatzbeitrag besonders hoch ansetzen. Dann werden die Geringverdiener von den Mitgliedern gestützt, die mehr verdienen. Folge: Die Besserverdienenden werden in andere Kassen wechseln, in denen sich diese kasseninterne Umverteilung weniger auswirkt.

Ausgleichend könnte da ein anderes Phänomen wirken: Die Prämie, die Krankenkassen ihren Versicherten zahlen, wenn sie besonders gut wirtschaften, könnte nominal gleich sein. Das heißt: Je weniger man verdient, am so attraktiver ist die Prämie. Wie die Prämienzahlung erfolgt, hat der Gesetzgeber allerdings offen gelassen. Denkbar wäre auch eine prozentuale Ausschüttung.

 

Weitere Informationen:

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