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Krankenkassen fehlen über 8 Milliarden Euro

Sollen Länder nicht mehr haften?

Den AOKen fehlen 8,1 Milliarden Euro, so die "Bild-Zeitung". Für die Pensionen ihrer Mitarbeiter in beamtenähnlichen Anstellungsverhältnissen hätten sie keine Rücklagen gebildet. Jetzt streiten sich Bund, Länder und Krankenkassen, wie der Gesundheitsfonds kommendes Jahr mit ausgeglichenen Bilanzen gestartet werden kann.




Der Chef des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, Wolfgang Schmeinck, sagte der Zeitung: «Die Altlasten dürfen nicht den Kassen aufgebürdet werden, die rechtzeitig vorgesorgt haben.» Die Betriebskrankenkassen haben nicht das Problem beamtenähnlicher Angestellter mit solche Versorgungsansprüchen. BKK-Verbandssprecher Florian Lanz erläuterte, die betroffenen Kassen hätten für diese Angestellten nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. «Wer in der Vergangenheit nicht in die Rentenkassen eingezahlt hat, hat für seine Mitarbeiter einen Kostenvorteil. Der darf nicht zu Lasten der anderen Kassen gehen.»

Die Bild-Zeitung berichtete, allein der AOK fehlten 8,1 Milliarden Euro. Insgesamt geht es um mehr als 10 000 Angestellte. Bund, Länder und Krankenkassen streiten darüber, wer die finanziellen Risiken abdeckt. Bei der 2007 gestarteten Gesundheitsreform wurde dieser Punkt ausgeklammert.

Ein dafür nötiger Kapitalstock könnte die Höhe von 10 Milliarden haben, bestätigte der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske, einen Bericht der «Bild»-Zeitung. «Das muss noch durch den Gesetzgeber geregelt werden», sagte Barske der Deutschen Presse- Agentur dpa in Berlin. Barske forderte, die betroffenen Kassen hätten vom Staat delegierte Aufgaben übernommen. Dafür dürften sie nicht bestraft werden. Der Aufbau nötiger Rücklagen müsse wettbewerbsneutral verlaufen und durch einen gemeinsamen Fonds der Kassen oder aus Steuermitteln finanziert werden.

Barske und das Bundesgesundheitsministerium widersprachen der Deutung, es handele sich um eine Finanzierunglücke. «Es gibt kein Loch», sagte ein Ministeriumssprecher. Heute - und auch künftig - würden solche Ansprüche aus den Beitragseinnahmen gezahlt. Das Blatt berichtete, allein der AOK fehlten 8,1 Milliarden Euro. Auch die Innungskassen sind betroffen. Insgesamt geht es um mehr als 10 000 Angestellte. Seit der Gesundheitsreform 1993 gibt es keine neuen beamtenähnlichen Beschäftigungsverhältnisse bei den Kassen mehr.

Der Hintergrund, vor dem die Pensionsansprüche nun zum Streitthema wurden, ist das Vorhaben eines erweiterten Insolvenzrechts. Künftig sollen alle Krankenkassen pleitegehen können. Nach den dann geltenden Regeln müssten die Pensionsansprüche in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen werden. Da die Kassen dafür kaum Rücklagen gebildet haben, sondern die Kosten aus den Verwaltungsaufwendungen begleichen, würde der Insolvenzfall rasch eintreten. Das soll nun abgewendet werden.

Bund, Länder und Krankenkassen streiten derzeit darüber, wer für Insolvenz-Fälle die Haftung übernimmt. Bei der 2007 gestarteten Gesundheitsreform wurde dieser Punkt ausgeklammert. Baden- Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) forderte, dass mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 die Länder für ihre Kassen nicht mehr haften. «Bund und Länder sind auf einem guten Weg, eine Lösung zu finden», sagte der Sprecher von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), Klaus Vater, der dpa.

Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnte eine Lösung darauf hinauslaufen, dass im Fall einer Insolvenz ab 2010 zunächst die Kasse selbst, dann der zuständige Verband, dann alle Kassen übergreifend, notfalls aber Bund oder Länder haften müssen.

 

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