Arbeitnehmer: Gleicher Beitragssatz für alle
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 1. Januar 2009 gilt für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen der gleiche Beitragssatz. Aber: Es bleibt beim Wettbewerb über den Preis. Eine Krankenkasse, die gut wirtschaftet, kann ihren Versicherten Geld zurückzahlen, das sie vorher aus dem Gesundheitsfonds erhalten hat. mehr
























