Das Konzept der Kopfpauschale mit den Gesundheitsfonds verbinden
Ein radikaler Umbau des Gesundheitsfonds ist geplant. Die Krankenkassen erhalten mehr Beitragsautonomie und die Kopfpauschale soll künftig in die Krankenversicherung eingeführt werden.
Die Kopfpauschale wird von Vertretern von Union und FDP als „einkommensunabhängiger Beitrag“ bezeichnet. Damit greift die neue Koalition auf eine Idee der CDU aus dem Jahr 2003 zurück. Damals wollte sie einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag einführen, der für alle Einkommensgruppen gleich ist.
Die Krankenkassen sollen künftig wieder größere Spielräume für die Gestaltung ihrer Beiträge erhalten. Derzeit gilt für die rund 180 Kassen ein einheitlicher Beitragssatz von 14,9 Prozent. Davon tragen die Arbeitnehmer den größeren Anteil von 7,9 Prozent, der Arbeitgeberanteil liegt bei 7 Prozent. Das Geld fließt zusammen mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds. Von dort wird es an die Kassen verteilt, wobei Versicherungen mit mehr Kranken höhere Zuweisungen bekommen.
Im kommenden Jahr müssen sich viele Krankenversicherte auf Zusatzbeiträge einstellen. Union und FDP wollen mit Steuermitteln in Höhe von bis zu vier Milliarden Euro das erwartete Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro in den gesetzlichen Krankenkassen begleichen. Der Rest müsste demnach aber über Zusatzbeiträge von den Kassen-Mitgliedern aufgebracht werden. Die Zusatzbeiträge sollen weiter maximal ein Prozent des Einkommens betragen dürfen.
Ab 2011 soll das System dann radikal umgebaut werden. Der Arbeitgeberanteil soll festgeschrieben werden, zukünftige Kostensteigerungen alleine von den Versicherten getragen werden. Dazu soll eine Art kleiner Kopfpauschale, der so genannte "einkommensunabhängige Beitrag" eingeführt werden.
Um die Härten der Kopfpauschale abzufedern, soll es einen sozialen Ausgleich geben. „Es muss ein Ausgleich zwischen Arm und Reich im Steuersystem geleistet werden“, sagte die CDU-Politikerin von der Leyen während der Koalitionsverhandlungen. Das sei fairer als der alte Ausgleich, der ausschließlich von kleinen und mittleren Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze getragen worden sei.




















