Aktuelle Nachrichten zum Thema Gesundheitsfonds und Zusatzbeitrag
Diese Krankenkassen zahlen Prämien
Hier finden Sie die Liste der Krankenkassen, die Ihren Mitgliedern Beiträge zurück erstatten.
Diese Krankenkassen erheben garantiert keine Zusatzbeiträge
Hier finden Sie die Liste der Krankenkassen, die sich klar positioniert haben: Sie werden 2013 keinen Zusatzbeitrag erheben.
Gesundheitsreform 2011: Steigende Beiträge
Beitragssätze steigen, weil viele Krankenkassen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen.
So fließen die Mittel: 150 Milliarden Euro für das Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsfonds
Bei den Gesundheitskosten nimmt Deutschland mit Ausgaben von über 250 Milliarden Euro einen internationalen Spitzenplatz ein. Allein die gesetzliche Krankenversicherung gibt rund 150 Milliarden Euro im Jahr aus. Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet.
Seit 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen den gleichen Beitragssatz. Derzeit beträgt der einheitliche Krankenkassen-Beitragssatz 15,5 Prozent. Der ermäßigte Satz beträgt 14,9 Prozent. Der Bund zahlt zur Abgeltung der versicherungsfremden Leistungen der Krankenkassen für das Jahr 2009 vier Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Ab dem Jahr 2010 erhöhen sich diese Leistungen um jährlich 1,5 Milliarden Euro bis zu einer Gesamtsumme von 14 Milliarden Euro.
Bis zum 31. Dezember 2010 bleibt die Organisation des Beitragseinzugs in der bisherigen Form erhalten. Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen gebündelt an eine Weiterleitungsstelle zu entrichten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) wird den Gesundheitsfonds verwalten.
Jede Krankenkasse erhält pro Versicherten eine pauschale Zuweisung sowie ergänzende Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheit ihrer Versicherten. Durch die Berücksichtigung schwerwiegender und kostenintensiver chronischer Krankheiten trägt der Risikostrukturausgleich (RSA) dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf der Versicherten einer Krankenkasse Rechnung. Dieser weiterentwickelte, morbiditätsorientierte RSA wurde ebenfalls zum 1. Januar 2009 eingeführt.
Interessante Websites
Informationen zum Thema Krankenkassen und Gesundheitswesen in Deutschland bietet: www.krankenkassen.de.
Antworten auf Ihre Fragen zum Zusatzbeitrag: www.der-zusatzbeitrag.de
Wann Sie mehr über die Einführung der Kopfpauschale wissen wollen: www.die-kopfpauschale.de
Informationen zum Thema Gesundheitsprämie: www.die-gesundheitspraemie.de































